Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme und Zahlung am Fortbildungsprogramm FuW-WeinkennerDiplom® mit Abschluss Weinkenner/-in (IHK)
1. Anmeldung
Eine rechtzeitige Anmeldung vor Seminarbeginn ist notwendig.
Die Anmeldung zum Fortbildungsprogramm bedeutet selbst noch keine Teilnahme-Garantie. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach schriftlicher Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden in Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die Teilnahme-und Zahlungsbedingungen anerkannt.
Mit dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch den FuW e.V. entsteht die Zahlungsverpflichtung. Nach Eingang der Fortbildungsgebühr ist die Teilnahme garantiert.
2. Kosten
Die ausgewiesenen Kosten zur angebotenen Fortbildung sind, unabhängig von Leistungen Dritter, vom Vertragspartner nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist mit einer Frist von drei Wochen ab Rechnungsdatum sofort rein netto ohne Abzug fällig. Eine Ratenzahlung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Spätester Zahlungseingang ist fünf Werktage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Liegen mehr als zwei Monate zwischen Rechnungsdatum und Veranstaltungsbeginn, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages zu entrichten. Liegen längere Zeiträume zwischen den einzelnen Modulen/Blöcken, kann der FuW e.V. den Gesamtbetrag auch in Raten erheben. Es gilt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Beschreibungen der im Angebot stehenden Fortbildung. Anderslautende, mündliche Verabredungen, die den Umfang der Leistung verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den FuW e.V.
Inhaltliche und organisatorische Änderungen oder auch Abweichungen vom ursprünglichen Angebot sind möglich, sofern sie der Aktualität und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen geschuldet sind oder die Durchführung einer Veranstaltung erleichtern. Insgesamt dürfen diese jedoch den Gesamtzuschnitt der Fortbildung nicht beeinträchtigen oder müssen vom Kunden ausdrücklich bewilligt werden.
4. Widerrufsrecht
Im Sinne des § 13 BGB steht jedem/jeder Verbraucher/-in zusätzlich zum Rücktrittsrecht ein Widerrufsrecht zu, soweit der Vertragsschluss in schriftlicher Form (Brief, Telefax, Mail, das Onlineformular) erfolgte. Verbraucher/-in ist im Sinne des Gesetzes jede Person, die zu einem bestimmten Zweck ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Vertrag wird unabhängig von der IHK-Zulassung geschlossen.
5. Rücktritt und Kündigung
Der/die Teilnehmer-/in kann bis 28 Werktage (Mo-Fr) vor Beginn der Fortbildung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Eine spätere Kündigung aus wichtigem Grund (Unfall des Teilnehmers/der Teilnehmerin, schwere Erkrankung, Tod (auch eines nahen Angehörigen)) ist ebenfalls kostenfrei, sofern ein Nachweis dieses wichtigen Kündigungsgrundes erbracht wird.
Auch bei späterer Kündigung kann eine Ersatzperson benannt werden und an der Fortbildung teilnehmen. Bei Fernbleiben, bzw. Nichterscheinen ist der volle Rechnungsbetrag fällig, auch wenn die Fortbildung in verschiedene Module/Blöcke und mit zeitlichen Abständen eingeteilt ist. Kann der/die Teilnehmer/-in an einem Modul/Block kurzfristig nicht teilnehmen, oder werden einzelne Module/Blöcke nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Teilnahmegebühr. Eine anteilige Rückzahlung erfolgt nicht, der FuW e.V. behält es sich jedoch vor, einen Gutschein auszustellen, mit dem das Nachholen des entsprechenden Moduls/Blocks zu einem anderen Zeitpunkt und Ort kostenfrei ermöglicht wird.
Ein Rücktritt oder eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich beim FuW e.V. erfolgen.
Bei Rücktritt oder Kündigung innerhalb von weniger als 14 Werktagen (Mo-Fr) vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Fortbildungsgebühr fällig. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Rücktritts/der Kündigung beim FuW e.V..
Bereits gezahlte Beträge werden im Rahmen der oben genannten Fälle/Fristen erstattet. Bei bestimmten Fortbildungen und Seminaren, zum Beispiel einer Exklusiv- oder Inhouse-Schulung, behält sich der FuW -nach Vereinbarung- abweichende Bedingungen vor.
6. Absage von Veranstaltungen
Der FuW hat das Recht, eine Fortbildung abzusagen. Erreicht eine Fortbildung/ein Seminar nicht die erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl, der Veranstaltungsort ist durch höhere Gewalt nicht zu bespielen oder ist durch Ausfall von Dozenten/Referenten das Abhalten der Fortbildung unmöglich, hat der FuW e.V. das Recht, eine Fortbildung/einzelne Module/Blöcke rechtzeitig abzusagen. Diese Absage muss spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Eine Absage aufgrund höherer Gewalt kann kurzfristig erfolgen. Bezahlte Entgelte werden umgehend erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ist ein Wechsel der Dozenten/Referenten und/oder das Verlegen der Tagungsstätte erforderlich, jedoch das Abhalten am gleichen Tag und Ort möglich, berechtigt dies den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt.
7. Haftung
Wird eine Fortbildung/ein Seminar kurzfristig abgesagt, bzw. eine laufende Veranstaltung unterbrochen, abgesetzt oder fallen einzelne Stunden eines Moduls/Seminars aus, haftet der FuW e.V. für die daraus entstandenen Schäden nur, sofern diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden oder kein adäquater Ersatz – in Verabredung mit dem Vertragspartner – gestellt werden kann. Der FuW e.V. haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmer/-innen.
Es gelten zudem die gesetzlichen Bestimmungen. Der FuW e.V. kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ein Missbrauch der Urheberrechte an den Studienmaterialien und Fortbildungs- und Seminarunterlagen nachgewiesen werden kann, auch seitens Dritter.
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Fortbildung/dem Seminar erkennt der/die Teilnehmer/-in an, dass die vom FuW e.V. zur Verfügung gestellten Studienmaterialien und alle Fortbildungs- und Seminarunterlagen ausschließlich zu Lernzwecken genutzt werden und nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.
8. Beachtung der Hausordnung
Der/die Teilnehmer/-in ist angehalten, die jeweils geltende Hausordnung der Tagungsstätte einzuhalten.
9. Ausschluss von der Teilnahme
In besonderen Fällen, z. B. bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Zahlungsverzug, Störung des Unterrichts, grob fahrlässigem Verhalten und bei Gefährdung Anderer, kann ein Dozent/Referent im Namen des FuW e.V. eine(n) Teilnehmer-/in vom Unterricht ausschließen. Je nach Schwere des Falls kann ein Vergütungsausgleich nach der Kündigungsregelung unter Punkt 5 erfolgen.
10. Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung der Fortbildung/des Seminars erhält der/die Teilnehmer-/in eine Teilnahmebestätigung bzw. das FuW-Zertifikat. Bei bestandenem IHK-Abschlusstest erhält der/die Teilnehmer-/in das IHK-Zertifikat.
11. Datenspeicherung/-nutzung
Der/die Teilnehmer/-in ist damit einverstanden, dass im Rahmen und zum Zwecke der Fortbildung und des Abschlusstests der IHK persönliche Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin erhoben werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sofern der FuW e.V. darüber hinaus weitere personenbezogene Daten erhebt, z. B. für statistische Zwecke, Marktforschung, Kundenzufriedenheit, weitere Produkte, wird in jedem einzelnen Fall darauf hingewiesen und das Einverständnis des Teilnehmers/der Teilnehmerin eingeholt. Diesem Einverständnis kann jederzeit durch eine einfache Nachricht an folgende Adresse widersprochen werden : FuW e.V., Heideweg 7, 34131 Kassel.
12. Sonstiges
Für die Dozenten/Referenten ist der FuW-Ehrenkodex verbindlich. Der/die Teilnehmer-/in erkennt mit der Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Kassel.*
Stand: Oktober 2019